Ab dem 1. Januar 2022 ist es für alle Skifahrer obligatorisch, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.
Diese Neuerung ist Teil der Revision des Sicherheitsgesetzes, das ab demselben Datum unter anderem eine Helmpflicht für Minderjährige und ein Alkoholverbot für Skifahrer vorsieht.
Schilder, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sicherheitsvorschriften müssen beachtet werden.
Auch der "Verkehr" auf den Pisten, die Wetterbedingungen und die Sichtverhältnisse müssen beachtet werden.
In der Verordnung heißt es insbesondere, dass die Skifahrer "ihr Tempo den Bedingungen der verwendeten Ausrüstung, den technischen Merkmalen der Piste und den Bedingungen des Gedränges auf der Piste anpassen" müssen.
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